Leitbild

Wir heißen an unserer Schule alle herzlich willkommen!

Gemeinsam leben

Wir sind eine Gemeinschaft und gehen respektvoll und wertschätzend miteinander um.

Wir arbeiten vertrauensvoll mit den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern und Erziehungsberechtigten zusammen.

Wir unterstützen uns gegenseitig im Schulalltag sowie in Krisen und Konflikten.

 

Wir lernen gemeinsam und geben jedem Zeit, sich frei zu entwicklen.

Wir erleben Gemeinschaft durch kulturelle, sportliche und soziale Aktivitäten.

 

Wir ermutigen zu einer gesunden, nachhaltigen und sinnvollen Lebensführung.

Wir bereiten unsere Schülerinnen und Schüler durch ein vielfältiges Angebot auf ihr Berufsleben und auch auf ihr Leben in unserer Gesellschaft vor.

 

Schulordnung 

Allgemeine Regeln

  1. Wir sind freundlich zueinander und akzeptieren uns gegenseitig.
  2. Den Anweisungen der Lehrkräfte aller Schulen, der Hausmeister, der Sekretärin und weiterer Mitarbeitenden aller Schulen ist Folge zu leisten.
  3. Zu Stundenbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler vor ihren Unterrichtsräumen auf. Bei Lehrerwechsel bleiben sie im Klassenraum und verhalten sich so, dass der Unterricht anderer Klassen nicht beeinträchtigt wird.
  4. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden.
  5. Die Lehrkräfte sind nur in der 1. Pause zu sprechen. Die Schülerinnen und Schüler melden sich an der Tür vor dem Lehrerzimmer.
  6. Das Mitbringen von Waffen (s. Waffenerlass), Feuerwerkskörpern, gefährlichen Gegenständen aller Art sowie Schriften, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, Tabak, Zigaretten, E-Zigaretten, E-Shishas, Energy-Drinks und Alkohol ist strengstens verboten.
  7. Das Kauen von Kaugummi ist während des gesamten Schultages untersagt. Dies gilt auch für die Pausen.
  8. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  9. Das Beschädigen und Verunreinigen der Schulgebäude und der Möbel, der Toiletten und des Schulhofes ist zu unterlassen. Dazu gehören auch alle Arten von Schmierereien, Spucken und das Wegwerfen von Müll.
  10. Das Laufen, Ballspielen, Werfen von Gegenständen und das Benutzen von Sportgeräten im Schulgebäude sowie das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen auf dem Schulgelände sind untersagt.
  11. Vor dem Sportunterricht und dem Unterricht in Fachräumen warten Schülerinnen und Schüler im Forum auf die Lehrkräfte.
  12. Ausschließlich in folgenden Bereichen halten sich alle Schülerinnen und Schüler während der Pausen auf: Pausenbereich, Schulhof und Sportplatz (s. Lageplan). Der Aufenthalt in den Klassenräumen, an der Bushaltestelle, im OZ-Gebäude, auf dem Parkplatz und am Fahrradstand ist damit nicht gestattet.
  13. Die Benutzung von elektronischen Geräten (z. B. Handys/Smartphones, MP3-Player, Digitalkameras, ...) ist den Schülerinnen und Schülern während des gesamten Schultages untersagt. Darunter fällt auch das Tragen von Kopfhörern. Lehrkräfte können im Einzelfall die zeitlich begrenzte Nutzung erlauben. Bei Missachtung muss das Gerät (Smartphone, Handy) bei der zuständigen Lehrkraft abgegeben werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten es am Ende des Schultages über die Klassenlehrkraft/Fachlehrkraft zurück.                                                                                  Während der großen Pausen ist im Forum des OZ die Nutzung von Handys und Smartphones für die Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen erlaubt. Dabei dürfen keine Foto- oder Videoaufnahmen gemacht werden. Musik und Ton darf nur über Kopfhörer gehört werden. Es darf nicht telefoniert werden. es dürfen auch keine rassistischen, sexistischen sowie jugendgefährdende Inhalte geöffnet oder ausgetauscht werden. An gesetzlichen Vorgaben wie z.B. Urheberrechte muss sich gehalten werden. Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, gegenseitig auf die Einhaltung der Regeln zu achten.
  14. Zum Verhalten in der Klasse siehe Basisregeln für den Klassenraum.
  1. Fahrräder müssen im Fahrradständer abgestellt und angeschlossen werden, ansonsten entfällt der Versicherungsschutz.
  2. Das Fahren mit Mofa, Fahrrad, (E-)Roller, Inline-Skates u.ä. ist während des Schultages verboten.
  3. Der Aufenthalt an den Fahrradständern ist nur zum Abstellen und Abholen erlaubt.
  4. Jede/r Schüler/in achtet an der Bushaltestelle auf eigene und fremde Gegenstände.
  5. Nach Schulschluss fahren die Fahrschülerinnen und -schüler umgehend mit dem nächsten Bus. Bei Missachtung entfällt der Versicherungsschutz.

 

  • bei jedem Verstoß erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Elternbrief
  • beim 3. Verstoß erfolgt ein Elterngespräch
  • beim 5. Verstoß folgt eine  Klassenkonferenz bei der über die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen (gemäß §61 Niedersächsisches Schulgesetz) und Erziehungsmitteln entschieden wird und eine Abstufung des Sozielverhaltens folgt.
  1. Ein Fluchtplan hängt in allen Fluren und Unterrichtsräumen aus. Bei Alarmübungen wird die Anwendung des Fluchtplanes geprobt. Das Gebäude kann nur dann von allen gefahrlos verlassen werden, wenn sich jeder diszipliniert verhält.
  1. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Schulordnung wird auf einer Klassenkonferenz über die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen (gemäß §61 Niedersächsisches Schulgesetz) und Erziehungsmitteln entschieden.

Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen

RdErl. d. MK v. 27.10.2021 - 36.3-81 704/03  – VORIS 22410 – (Nds. MBl. S. 543; SVBl. S. 458)
RdErl. d. MK v. 6.8.2014 (Nds. MBl. S. 543; SVBl. S. 458), geändert durch RdErl. v. 26.7.2019 (Nds. MBL. S. 1158, SVBL. S. 518)
 
- VORIS 22410 -
 
1. Es wird untersagt, Waffen i.S. des WaffG in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im WaffG als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sog. Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe) sowie die Gegenstände, für die nach dem WaffG ein Verbot des Führens besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm usw.) sowie Schusswaffen.
2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.B. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer.
3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des WaffG ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule oder Spielzeugwaffen). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.S. des WaffG verwechselt werden können.
4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (Waffenschein und kleiner Waffenschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.
6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.B. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf.
7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.
8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.
9. Dieser RdErl. tritt am 1.1.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.

 

3. Trainingsraum-Konzept

Der Unterricht an unserer Schule soll möglichst störungsfrei ablaufen. Dennoch kommt es aus verschiedenen Gründen immer wieder zu Unterrichtsstörungen. Wir sind der Überzeugung, dass hinter den meisten Störungen nicht etwa beabsichtigte Böswilligkeiten stehen, sondern den Schülerinnen und Schülern ihr störendes Verhalten nicht wirklich bewusst ist.
Mit dem Trainingsraum möchten wir die Schülerinnen und Schüler veranlassen, über ihr Verhalten und dessen Auswirkungen nachzudenken,  Verantwortung für das eigene Verhalten zu übernehmen und Strategien zur Vermeidung von Störungen zu entwickeln.

 

Ablauf des Trainingsraum-Verfahrens

Bemerkt eine Lehrkraft ein störendes Verhalten, stellt sie die Trainingsraumfragen
z.B.  „Was tust du?“
  „Gegen welche Regel verstößt du?“
  „Welche Folgen hat dein Verhalten für dich und andere?“
  „Wofür entscheidest du dich: Hörst du mit der Störung auf
  oder gehst du in den Trainingsraum?“

Die Schülerin/der Schüler entscheidet sich im Regelfall, mit dem Stören aufzuhören. Der Unterricht kann weiter gehen. Bei einer erneuten Störung wird ihr/ihm mitgeteilt, dass sie/er sich damit für den Trainingsraum entschieden hat.

Im Trainingsraum empfängt ein/e Sozialpädagoge/-in oder Lehrkraft die Schülerin/den Schüler, bespricht mit ihr/ihm den Vorfall und entwickelt gemeinsam Lösungsmöglichkeiten, wie sie/er sich in Zukunft anders verhalten kann. Dies wird in einem „Rückkehrplan“ festgehalten, den sie/er  mit der jeweiligen Lehrkraft bespricht.

Über den ausführlichen Ablauf des Trainingsraum-Konzeptes werden Sie auf dem ersten Elternabend informiert.

4. Der Geschützte Raum

Arbeit mit sozial-emotional empfindsamen und auffälligen Kindern und Jugendlichen in einem geschützten Raum an der Schule am Düvelshöpen

Die Schule am Düvelshöpen, Hauptschule Tostedt, möchte auf ihrem Weg zur inklusiven Schule allen Kindern und Jugendlichen differenzierte Angebote zur Bildung und Erziehung anbieten. Der Geschützte Raum ist neben dem Trainingsraum, den Streitschlichtern, der Beratungslehrerin, der Unterstützung durch Förderschullehrkräfte, der Schulsozialarbeit und dem "Mobbing-Interventions-Team" eine Möglichkeit, Jugendliche in ihrer gesamten Entwicklung zu sehen und zu unterstützen.
Je nachdem, wie stark die Bedürfnisse oder Handicaps der Kinder und Jugendlichen sind, bedarf es einer umfassenden individuellen Unterstützung ihrer Entwicklung. Ziel der Arbeit im Geschützten Raum ist immer die Rückschulung in den eigenen Schuljahrgang bzw. in die eigene Klasse.
 
Was ist nun der Geschützte Raum?
In einem geschützten Raum soll man sich in erster Linie wohlfühlen und Geborgenheit erfahren, "mit den Sinnen spazieren gehen".
Kinder und Jugendliche lernen an diesem Ort sich selbst und andere ein bisschen besser zu verstehen.
In dieser Form der individuellen Arbeit und sozialpädagogischen Gruppenarbeit bieten wir als Schule Kindern und Jugendlichen Lern- und Übungsfelder, in denen sie ihre sozialen Fähigkeiten und Fertigkeiten erweitern können.
Die Schule am Düvelshöpen möchte, dass Kinder und Jugendliche in einem geschützten Raum einen Ort finden, in dem sie sich konstruktiv mit der eigenen Persönlichkeit auseinandersetzen. Sie probieren selbstbestimmt neues Verhalten aus und üben verschiedenen Möglichkeiten des Sozialverhaltens. Sie lernen, alte Verhaltensmuster zu ändern und ihr Leben aktiv zu gestalten. Schrittweise lernen sie, neues Verhalten auch auf das Leben außerhalb von Schule zu übertragen.
 

5. Krankmeldungen

  • Sie melden Ihr Kind NUR über das Sekretariat krank.                                                                                                                                                   Sie können dies über Ihren eigenen E-Mail-Account an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über das Telefon/AB mit der Nummer 04182-806750 erledigen.                                                                                                                                                                                                               Achtung: Eine Krankmeldung über den IServ-Account Ihres Kindes ist nicht möglich!
  • Bitte geben Sie deutlich den Namen und die Klasse Ihres Kindes und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung an. (Bei Verlängerung der Dauer bitte erneut anrufen bzw. mailen.)
  • Sie benötigen durch das neue Verfahren nach der Gesundung Ihres Kindes keine schriftliche Entschuldigung mehr, da die Annahme durch das Sekretariat fortan ausreicht.                                                                                                                                                                               Ausnahme: Schülerinnen und Schüler, die eine Attestpflicht haben, müssen das Attest im Sekretariat abgeben. Die Atteste werden dort verwahrt. Eine Abgabe bei den Lehrkräften entfällt.
 

6. Sporthallen- und Sportbekleidungsordnung

Sporthallenordnung

- Das Zuspätkommen wird nicht geduldet. Verspätete Schülerinnen und Schüler gehen in die „Patenklassen“.
- Die Umkleiden werden zu Beginn der Stunde abgeschlossen, bei Stundenende von der Lehrkraft wieder geöffnet. (KEIN ÖFFNEN während der Unterrichtsstunde)
- Die Getränke werden vor der Turnhallentür in den Flur abgestellt.
- Wertsachen bleiben in den Taschen in den Umkleidekabinen. Es werden keine Wertsachen von den Lehrkräften eingesammelt und verwahrt.
- Die Schülerinnen und Schüler müssen sich bei der Lehrkraft beim Verlassen der Turnhalle abmelden (z.B. um etwas zu trinken oder zur Toilette zu gehen).
 

Kleiderordnung

- Sportkleidung und Sportschuhe sind Pflicht.
- T-Shirts sind so zu wählen, dass die Intimsphäre gewahrt bleibt, d.h. es werden T-Shirts mit Rundausschnitt, die bis zum Hals gehen, getragen. Die T-Shirts sind nicht körperbetont/ eng. Mädchen sind Sport-BHs zu empfehlen.
- Haare werden im Zopf zusammengebunden.
- Schals und Tücher sind abzunehmen.
- Schmuck (Ohrringe, Ringe,Ketten, Uhren, usw.) ist abzunehmen.
- Nicht abnehmbarer Schmuck (z.B. Piercing etc.) und künstliche Fingernägel sind abzukleben.
- Sportschuhe müssen richtig fest gebunden werden (kein Hineinstecken von Schnürsenkeln in die Schuhe).
Bei Nichteinhaltung der o.g. Regeln erfolgt der Ausschluss vom aktuellen Unterricht (Sitzen auf der Bank oder Unterbringung in der „Patenklasse“) mit der Benotung „ungenügend“ für diesen Stundenblock.
 

7. Nutzungsbedingungen für das Schulnetzwerk IServ

Die Schule stellt jeder Schülerin und jedem Schüler für die Dauer der Schulzeit einen Zugang zu unserem Schulnetzwerk iserv-hsto.de und eine E-Mail-Adresse (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bereit. Damit jede Nutzerin und jeder Nutzer nach Möglichkeit jederzeit ein funktionierendes und betriebsbereites System vorfindet und ein kostengünstiger Betrieb unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen möglich ist, müssen die folgenden Regeln zwingend eingehalten werden. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regeln ist jeder Einzelne, zusätzlich die jeweils aufsichtsführende Lehrkraft. Zuwiderhandlungen können neben dem zeitweiligen oder dauerhaften Entzug der Nutzungsberechtigung auch Ordnungsmaßnahmen nach § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes nach sich ziehen.

Allgemeine Regeln

- Jede Nutzerin und jeder Nutzer verpflichtet sich, äußerst sorgsam und pfleglich mit sämtlichen Geräten und Medien umzugehen sowie keinerlei über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Veränderung an den Geräten und ihrer Verkabelung vorzunehmen.
- Die in den Räumen oder an den Geräten angebrachten Hinweise sind genau zu befolgen.
- Insbesondere das Mitführen von Speisen oder Getränken sowie das Essen oder Trinken ist in den Computerräumen sowie bei der Bedienung von Geräten strikt untersagt.
- Alle Geräte werden nach ihrer Verwendung ordnungsgemäß heruntergefahren und ggf. sorgsam an ihren vorgesehen Platz zurückgebracht.
- Bei Störungen oder Problemen ist umgehend die Lehrkraft oder der Administrator zu informieren. Eigenmächtige Reparaturversuche jeglicher Art sind zu unterlassen.
- Für mutwillig oder fahrlässig herbeigeführte Schäden oder Störungen haftet die Verursacherin bzw. der Verursacher. Dies beinhaltet auch die Erstattung der Kosten zu deren Behebung. Darüber hinausgehende Rechts- oder Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

Rechtliche Regelungen

- Das gesamte Schulnetzwerk ist der unterrichtsrelevanten Nutzung und dem bestimmungsgemäßen Gebrauch unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen vorbehalten. Insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzes, des Persönlichkeits- und Urheberrechts sind genau zu beachten.
- Das Anmelden im Schulnetz ist nur unter dem von den Systembetreuern zugewiesenen personengebundenen Benutzernamen gestattet. Das persönliche Passwort ist streng geheim zu halten. Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter dem eigenen Benutzerkonto ausgeführt werden, verantwortlich und muss ggf. die rechtlichen Konsequenzen tragen.
- Es ist strikt untersagt, das Schulnetzwerk und den Datenkommunikationszugang der Schule am Düvelshöpen zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen, ihn zu kommerziellen oder parteipolitischen Zwecken zu nutzen, Vertragsverhältnisse im Namen der Schule einzugehen (z. B. Bestellung von Artikeln über das Internet) oder kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen.
- Die Schule am Düvelshöpen hat keinen Einfluss auf die Inhalte und die Qualität der im Internet abrufbaren Informationen, bemüht sich jedoch nach Kräften durch eine umfassende und restriktive Internetfilterung den Aufruf rechtswidriger oder für Schülerinnen und Schüler ungeeigneter Informationen zu unterbinden. Jeder Versuch, diese Filterung zu umgehen oder Seiten mit rechtswidrigen oder jugendgefährdenden Inhalten aufzurufen, ist strikt untersagt.
- Das Einspielen von ausführbaren Programmen oder Systemdateien jeglicher Art in das Schulnetzwerk sowie das Kopieren aus dem Schulnetzwerk auf private Datenträger ist ohne ausdrückliche Genehmigung eines Systembetreuers strikt untersagt. Hierbei sind die Rechte Dritter unbedingt zu beachten.
- Das mutwillige Übertragen von Schadsoftware in das Schulnetzwerk ist strikt untersagt. Private Datenträger sind vor dem Anschluss an das Schulnetzwerk mittels einer geeigneten, sich auf tagesaktuellem Stand befindlichen Sicherheitssoftware zu prüfen und ggf. zu bereinigen.
Datensicherheit und Datenschutz
Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist sich im Klaren, dass alle unter dem Benutzerkonto ausgeführten Vorgänge lückenlos nachvollziehbar sind und sämtliche sich im Schulnetzwerk befindlichen Daten dem Zugriff der Systembetreuer unterliegen. Jede Nutzerin und jeder Nutzer trägt dafür Sorge, dass keine persönlichen Daten, die nicht für den Zugriff anderer geeignet sind, im Schulnetzwerk – auch nicht im Ordner „Eigene Dateien“ bzw. im Home-Verzeichnis – gespeichert werden.
Für die Sicherung der eigenen Daten ist jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer selbst verantwortlich.
 

8. Verwendung von Bildnissen und personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern

- Die Schule am Düvelshöpen beabsichtigt, Personenabbildungen von Schülerinnen und Schülern ohne Angabe der Jahrgangsstufe im Internet über die Schulhomepage www.hsto.de öffentlich zugänglich zu machen.
- Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, Grafiken, Zeichnungen oder Videoaufzeichnungen, die Schülerinnen und Schüler individuell erkennbar abbilden. Veröffentlicht werden sollen Personenabbildungen, die im Rahmen des Unterrichts oder von Schulveranstaltungen oder durch einen seitens der Schule beauftragten Fotografen angefertigt wurden oder die von den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt wurden.
- Im Rahmen der oben genannten Zwecke beabsichtigt die Schule auch, personenbezogene Daten in Form des Vornamens der Schülerinnen und Schüler ohne Angabe der Jahrgangsstufe öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu veröffentlichen; in Verbindung mit Personenabbildungen werden Vornamen jedoch nur so aufgeführt, dass die jeweilige Angabe nicht eindeutig einer bestimmten Person auf der Abbildung zugeordnet werden kann (z.B. in Form von Klassenfotos mit einer alphabetisch geordneten Klassenliste mit Vornamen).
 

9. Mittagessen in den Mittagspausen

Die Versorgung Ihres Kindes mit einem gesunden Mittagessen liegt uns am Herzen, denn jeder weiß, dass die Konzentrationsfähigkeit eng mit einer regelmäßigen und ausgewogenen Ernährung einhergeht. Hierfür steht in unserer Schule mittags unsere Mensa zur Verfügung, in der von Montag bis Donnerstag Essen geleifert wird. Es gibt an einem der beiden Pflichtnachmittage ein gemeinsames Mittagessen für die Jahrgänge 5 und 6, wo ein Essen bestellt werden muss. Bitte melden Sie Ihr Kind bei Meyer-Menü an. (Das Anmeldeformular gibt es bei der Schulanmeldung und im Sekretariat)

10. Freistellung in den Mittagspausen

Für alle Schülerinnen und Schüler, gilt dass sie an den Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht sowie auch bei Teilnahme an den verpflichtenden AG’s in der Schule bleiben müssen. Jedes Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause ist ein Verstoß gegen die Schulordnung und versicherungsrechtlich äußerst problematisch, da die Schule ihrer Aufsichtspflicht dann nicht nachkommen kann.
Wenn Ihr Kind während der Mittagspause nach Hause gehen soll und von Ihnen oder einer anderen Person mit Mittagessen versorgt werden soll, können Sie eine Freistellung in den Mittagspausen beantragen. Beachten Sie aber bitte, dass Ihr Kind dann zu Hause nicht über die Schule versichert ist.
Natürlich können nur Kinder freigestellt werden, die innerhalb Tostedts zu Fuß oder mit dem Fahrrad nach Hause gelangen können.
Eine pünktliche Rückkehr zum Beginn des Nachmittagsunterrichts muss selbstverständlich gewährleistet werden.
(Stand: 30.04.2024)